WEEE, REACH & RoHS

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

TSC-Erklärung zur Einhaltung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

TSC erklärt, dass seine Produkte und Unterkomponenten in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) entwickelt und hergestellt wurden. TSC wird sich bemühen, sicherzustellen, dass die Produkte den Vorschriften entsprechen.

WEEE-Nummer: WEE / CG0116XU

WEEE-Richtlinie (2002/96 / EG)

Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelten für Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte herstellen, verkaufen, vertreiben, recyceln oder behandeln, sowie für Verbraucher in der EU. Es umfasst alle großen und kleinen Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Radio- und Audiogeräte, Elektrowerkzeuge und Telekommunikationsgeräte. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten zu verringern und die Umweltverträglichkeit aller am Lebenszyklus dieser Produkte Beteiligten zu verbessern.

Alle unsere seit dem 13. August 2005 gelieferten Druckerprodukte fallen unter die Richtlinie und sind als solche mit dem Symbol „Durchgestrichener Mülleimer“ gekennzeichnet. Das Symbol befindet sich auf dem Bewertungsetikett unserer Produkte. Entsorgte Druckerprodukte sollten daher nicht mit dem allgemeinen Hausmüll gemischt werden.

Druckerprodukte können an TSC in Deutschland zurückgesandt werden, indem eine CRA-Nummer (Customer Return Authorization) von unserer niederländischen Abteilung für Auftragsverwaltung angefordert wird. Bitte kontaktieren Sie sie unter der Nummer +49 (0) 8106 37979 000 oder per E-Mail unter info@tsceu.com für weitere Fragen oder Details.

 

ERREICHEN

TSC-Erklärung zur REACH-Konformität

TSC ist sich der REACH-Verordnung bewusst und wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Anforderungen vollständig zu erfüllen, insbesondere Titel VIII § 67 und Anhang XVII.

Vorregistrierung / Registrierung

TSC-Produkte weisen unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ihrer Anwendung keine beabsichtigte Freisetzung chemischer Substanzen (in Anhang XVII * aufgeführt) auf. In Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung muss kein Stoff registriert werden.

TSC verpflichtet sich, alle geltenden REACH-Anforderungen zu erfüllen und stellt unseren Kunden bei Bedarf Informationen zu Substanzen in unseren Produkten zur Verfügung. TSC widmet sich auch dem Management von Lieferanten und verlangt von ihnen, dass sie die REACH-Vorschriften einhalten.

Aktualisierung

Das REACH-Zertifikat muss aktualisiert werden, wenn neue SVHC hinzugefügt werden. Ab dem Datum, an dem die neuen SVHC hinzugefügt werden, dauert es zwei Monate.

 

 

RoHS

TSC-Erklärung zur RoHS-Konformität

TSC erklärt, dass seine Produkte und Unterkomponenten in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien, der RoHS-Richtlinie 2011/65 / EU und der EU 2015/863 (Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe) entwickelt und hergestellt wurden. TSC wird sich bemühen, sicherzustellen, dass die Produkte den Vorschriften entsprechen.

RoHS-Richtlinie 2011/65 / EU und EU 2015/863

Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS) wurde als „RoHS II“ überarbeitet. Die Richtlinie 2011/65 / EU wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ersetzt die alte Richtlinie 2002/95 / EG. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie vor dem 2. Januar 2013 durch nationales Recht umsetzen und ab dem 4. Juni 2015 auch die neue erweiterte Richtlinie EU 2015/863 umsetzen.

Die Schlüsselelemente von RoHS II sind folgende:

Anhang II definiert die tolerierte maximale Konzentration von sechs Stoffen in homogenen Materialien. Die Bestimmung gilt für: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE), Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).
Die Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VI ausstellen.

Für alle von RoHS II abgedeckten elektrischen Geräte ist ein CE-Zeichen erforderlich.

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie vor dem 2. Januar 2013 durch nationales Recht umsetzen.